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   BSG, 31.01.1980 - 11 RA 26/79   

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https://dejure.org/1980,4082
BSG, 31.01.1980 - 11 RA 26/79 (https://dejure.org/1980,4082)
BSG, Entscheidung vom 31.01.1980 - 11 RA 26/79 (https://dejure.org/1980,4082)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 1980 - 11 RA 26/79 (https://dejure.org/1980,4082)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Versicherter - Rentenversicherungsträger - berufliche Rehabilitation - Förderung der beruflichen Bildung - Rehabilitationsbegehren

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rentenversicherungsträger - Rehabilitation - Umschulung - Übernahme der Umschulungskosten - Aufstockungsverbot - Ergänzungsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 49, 268
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 15.03.1979 - 11 RA 38/78

    Zur Möglichkeit der Weiterverfolgung des Begehrens auf Umschulungsförderung,

    Auszug aus BSG, 31.01.1980 - 11 RA 26/79
    Daß eine selbst begonnene Rehabilitation den Rehabilitationsantrag nicht erledigt? hat der Senat schon mehrfach entschieden" Nach seiner Auffassung sind zwar die final bestimmten Rehabilitationsleiatungen im Grundsatz nur für zukünftige Maßnahmen gedacht; Jedoch kann ein Behinderter sein Begehren auf geldliche Förderung einer beruflichen Rehabilitation grundsätzlich auch dann weiterverfolgen, wenn er seine Rehabilitation nach der Antragatellung vorerst ohne Zutun des Versicherungsträgers selbst betrieben hat (SozR 2200 5 1236 Nr. 1ä und Urteil vom 1?. März 1979 " 11 RA 38/78 »)" In einem solchen Falle hat der'Versicherungsträger über den Rehabilitationsantrag so zu entscheiden, als ob die Maßnahme noch nicht durchgeführt werden wäre" Die Selbsthilfe des Behinderten darf diesem damit weder zum Vorteil noch zum Nachteil gereichen".
  • BSG, 14.09.1978 - 11 RA 70/77

    Zum Urteilsinhalt des Rechtsmittelgerichtes, wenn die Klage gegen einen

    Auszug aus BSG, 31.01.1980 - 11 RA 26/79
    das Maßnahmen ablehnenden Bescheide der Beklagten aufgehoben und sie verpflichtety dem Kläger einen neuen Bescheid zu erteilen' Das Begehren des Klägers ist nöCh'nach dem im Januar 1976 bei Beginn der Umschulung geltenden Recht zu beurteilen, also nach den 55 13 ff AVG idF des RehaAnglG (BSG SozR 2200 5 1236 Nr. 16); die Neufassung durch das 20° Rentenanpassungsgesetz vom 27° Juni 1977 bleibt demnach außer Betracht (Urteil des Senats vom 1h° September 1978 - 11 RA 70/77 - vgl auch SozR 2200 5 1256 Nr. 16)° Danach hat aber der Kläger die in 5 1} AVG geforderten Voraussetzungen für berufsfördernde Maßnahmen der durchgeführten Art erfüllt° Dies bestreitet die Beklagte auch nicht mehr.
  • LSG Hessen, 02.10.2009 - L 5 R 315/08

    Leistung zur Teilhabe - Begriffe der Berufsausbildung und Weiterbildung -

    Bezogen auf die Fälle der sog. selbstbeschafften Rehabilitation bedeutet dies, dass dem von Gesetzes wegen zur Ermessensausübung berufenen Rentenversicherungsträger die Möglichkeit belassen bleiben muss, über den Rehabilitationsantrag so zu entscheiden, als ob die Maßnahme noch nicht durchgeführt worden wäre (vgl. BSG, Urteil vom 31. Januar 1980 - 11 RA 26/79).

    Die Selbsthilfe des Versicherten darf diesem in Bezug auf die Leistungen zur Rehabilitation weder zum Vorteil noch zum Nachteil gereichen (vgl. BSG, Urteile vom 21. März 2001 - B 5 RJ 8/00 R; vom 15. März 1979 - 11 RA 34/78 - und - 11 RA 38/78; vom 31. Januar 1980, a.a.O.; vom 9. September 1986 - 11 RA 2/85; vom 31. Mai 1989 - 4 RA 50/88).

  • BSG, 17.07.1985 - 1 RA 11/84

    Finalprinzip der Rehabilitation - Zuständigkeit bei Behandlung in Kur- oder

    Lediglich dann, wenn der Versicherte nach der Antragstellung seine Rehabilitation ohne Zutun des Versicherungsträgers selbst betrieben hat, kann er noch im nachhinein einen Anspruch auf geldliche Förderung dieser Rehabilitation geltend machen (so für die berufliche Rehabilitation BSGE 48, 88, 89 = SozR 2200 § 1236 Nr. 14 S. 24; BSGE 48, 92, 94 = SozR a.a.O. Nr. 15 S. 29; BSG SozR a.a.O. Nr. 16 S. 37; BSGE 49, 268, 269 = SozR a.a.O. Nr. 24 S. 49).
  • BSG, 24.06.1980 - 1 RA 51/79

    Abgrenzung der Begriffe und Kostentragungspflichten bei medizinischen und

    Die Beklagte hält sich zur Aufhebung ihrer Zahnersatz-Richtlinien und damit zur Versagung von Zahnersatz als Leistung zur Rehabilitation insbesondere im Hinblick auf die Neufassung der §§ 182 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) und 182c RVO durch das RehaAnglG (die abermalige Neufassung der Vorschriften durch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz - KVKG - vom 27. Juni 1977 - BGBl. I S. 1069 - hat hier außer Betracht zu bleiben; vgl. BSGE 45, 212, 214 f. = SozR 2200 § 182 Nr. 29 S. 50; BSG SozR 2200 § 1236 Nr. 16 S. 37; Urteil vom 31. Januar 1980 - 11 RA 26/79 -) für befugt.
  • BSG, 10.06.1980 - 11 RA 110/79

    Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 1a Satz 3 AVG

    Ob in Fällen, in denen der Versicherungsträger (rechtsirrig) die gesetzlichen Voraussetzungen einer Ermessensausübung verneint und sein Ermessen deswegen nicht ausgeübt hat, die gerichtliche Prüfung auf die im Rechtsstreit vorgebrachten Ermessensgründe zu beschränken ist (so das angeführte Urteil des 8. Senats), oder ob auch in derartigen Fällen dem Versicherungsträger die Gelegenheit zur Ausübung seines Ermessens zu geben ist (so Urteil des Senats vom 31. Januar 1980 SozR 2200 § 1236 Nr. 24), ist hier ohne Bedeutung.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2005 - L 2 RI 368/01
    Vielmehr ist der Versicherte bei begründetem Antrag so zu stellen, als habe er die beantragte Leistung rechtzeitig erhalten; sie ist im Nachhinein in Geld zu gewähren (vgl. BSGE 48, 88, 89 = SozR 2200 § 1236 Nr. 14 und 16; BSGE 48, 92, 94 = SozR a. a. O. Nr. 15; BSGE SozR 2200 § 1236 Nr. 24).

    Dies gilt auch und erst recht, wenn vorläufige Leistungen gem. § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation (RehaAnglG) durch die Bundesanstalt für Arbeit erbracht werden (vgl. BSG SozR 2200 § 1236 Nr. 24).

  • BSG, 10.12.2021 - B 5 R 111/21 B

    Anspruch eines Querschnittgelähmten auf Kostenerstattung nach Einbau eines

    Auch der Kläger führt selbst aus, die Kostenerstattungspflicht des leistungspflichtigen Rehabilitationsträgers entspreche der bisherigen "ungeschriebenen Rechtslage", und zitiert weitere Entscheidungen, die selbst beschaffte Teilhabeleistungen betreffen ( BSG Urteil vom 31.1.1980 - 11 RA 26/79 - BSGE 49, 268 = SozR 2200 § 1236 Nr. 24 und BSG Urteil vom 15.3.1979 - 11 RA 38/78 - SozR 2200 § Nr. 16) .
  • BSG, 31.08.1983 - 2 RU 27/82

    Gewährung von Berufshilfe durch den Träger der Unfallversicherung für einen

    Entscheidend für den vom Kläger im angefochtenen Rechtsstreit geltend gemachten Anspruch ist vielmehr, ob die Beklagte den an sie gerichteten Rehabilitationsantrag entsprechen und demgemäß Geldleistungen an den Kläger erbringen mußte (s. u.a. BSGE 49, 268, 269; BSG SozR 2200 § 1236 Nrn. 15, 16 und § 1237a Nr. 10).
  • LSG Hessen, 20.01.1982 - L 3 U 1171/79

    Berufshilfe; Ermessen; berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation;

    Insoweit ist auch keine Erfüllung von Ansprüchen des Klägers gegen die Beklagte eingetreten, ganz abgesehen davon, daß es dem Kläger nur um einen von der BA nicht erhaltenen Leistungsteil geht (vgl. BSG, SozR 2200 § 1236 Nr. 24).
  • BSG, 23.06.1982 - 9b/8 RU 26/81

    Rechtsanspruch Unfallverletzter auf Berufshilfe; Förderung von Unfallgeschädigten

    Die wiederholten innerbetrieblichen Umsetzungen, die letztlich nicht zu einer Dauerbeschäftigung nach dem Unfall geführt haben, waren keine Berufshilfen durch die Beklagte i.S. des § 567 Abs. 1 Satz 1 RVO und des § 11 Abs. 2 Satz 1 RehaAnglG, die sie von einer weiteren Berufsförderung, etwa als Arbeitsvermittlungen durch die Berufsgenossenschaft gem. § 567 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RVO (zur Rentenversicherung: BSG SozR 2200 § 1237a Nr. 16) hätten freistellen können (BSGE 49, 268, 269 = SozR 2200 § 1236 Nr. 24).
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